Weiße Miniatur Bullterrier müssen sich einer Audiometrie - Untersuchung
unterziehen. Nur Hunde mit beidseitig negativem Befund werden zuchttauglich geschrieben.
Der Miniatur Bullterrier unterliegt, sofern er nicht „clear by birth“ ist, einem PLL-DNA Test. Eine einmalige Augenuntersuchung (entweder bei einem
DOK-Arzt oder einem Tierarzt, der die Zusatzbezeichnung „ Augenheilkunde“ trägt) vor Antrag der Zuchtzulassung ist bei allen Miniatur Bullterriern weiterhin Pflicht.
Das Mindestalter der augenärztlichen Untersuchung beträgt 11 Monate.
Erlaubt sind nur Verpaarungen: frei x frei oder frei x Träger.